Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WAVARIA AG: Hörnliberg 9, CH-9527 Niederhelfenschwil (Schweiz)
In der Fassung vom 22.07.2025
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) finden Anwendung auf alle Verträge zwischen der WAVARIA AG, Hörnliberg 9, CH-9527 Niederhelfenschwil (Schweiz) (nachfolgend auch „WAVARIA“ oder „WIR“) und dem Kunden und regeln alle Einzelheiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen zwischen den Parteien. Abweichende oder entgegenstehende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, WAVARIA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Bedingungen eine wesentliche Änderung der Bestellbestätigung darstellen. Jegliche anderen abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn WAVARIA diesen nicht widerspricht.
2. Vertragsparteien
Die kommerziellen Angebote von WAVARIA richten sich ausschließlich an Personen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, sowie an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts gemäß den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). (Im Folgenden „Kunde“)
3. Leistungen von WAVARIA
(1) Die WAVARIA AG erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich der Online-Vermarktung von Webseiten sowie weitere internetbezogene Dienstleistungen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich dabei nicht um die Herstellung eines konkreten Erfolgs im Sinne eines Werkvertrags. Aufgrund der Vielzahl an Einflussfaktoren, die das Ranking in Suchmaschinen bestimmen – einschließlich der nicht offen gelegten und häufig geänderten Kriterien der jeweiligen Suchmaschinenanbieter – kann keine bestimmte Positionierung der Kundenwebseite in den Suchergebnissen zugesichert werden, außer es wird im Angebot explizit etwas abweichendes vereinbart.
(2) Bei erfolgsabhängiger Vergütung gelten die Vereinbarungen des jeweiligen Angebots.
(3) Maßgeblich für die Erfolgsmessung und die Abrechnung ist ausschließlich die von WAVARIA genutzte Software, die über inside.wavaria.com abrufbar ist. Die dort ausgewiesenen Messwerte, Positionen und Rankings gelten als verbindliche Grundlage für die Bestimmung des Eintritts des Erfolges und die Vergütungsabrechnung.
4. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein vom Kunden unterschriebenes Angebot oder Bestellformular von WAVARIA per Post, Fax, E-Mail oder in anderer elektronischer Form bei WAVARIA eingeht oder wenn WAVARIA das Zustandekommen des Vertrages auf Basis des Bestellformulars schriftlich bestätigt. Der Vertrag steht unter der Bedingung der Bonitätsprüfung des Kunden und der Annahme des Angebots durch WAVARIA. Das Angebot gilt als angenommen, wenn WAVARIA mit der Vertragsdurchführung beginnt.
(2) Vom Kunden inhaltlich veränderte Angebote oder Bestellformulare von WAVARIA gelten als neues Angebot des Kunden, welches erst durch ausdrückliche Annahme durch WAVARIA wirksam wird. Eine Leistungserbringung gilt nicht als stillschweigende Annahme des geänderten Angebots.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich für die Preisgestaltung sind die Beträge, die im Rahmen eines Angebots mit Beginn der Leistungserbringung durch die WAVARIA wirksam geworden sind. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Zulässige Zahlungsarten sind: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay. In Ausnahmefällen kann Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.
(4) Wiederkehrende monatliche Gebühren werden jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums eingezogen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Einzugs ausreichend gedeckt ist.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, tritt Verzug spätestens 7 Kalendertage nach Fälligkeit ohne Mahnung ein. Ab diesem Zeitpunkt kann WAVARIA Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach Schweizer Recht verlangen sowie zusätzliche Mahn- und Bearbeitungsgebühren.
(6) Gerät der Kunde mit zwei Raten in Rückstand, ist WAVARIA berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. WAVARIA kann als Schadensersatz eine Pauschale in Höhe der bis zum nächstmöglichen Vertragsende verbleibenden Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden. WAVARIA bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
(7) WAVARIA ist berechtigt, offene Forderungen an Inkassodienstleister abzutreten. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Übermittlung erforderlicher Daten zu diesem Zweck einverstanden.
(8) Eine Verrechnung mit Forderungen des Kunden ist nur möglich, wenn diese entweder von uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
6. Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß § 4 in Kraft.
(2) Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab erstmaliger Rechnungsstellung. Leistungszeiträume vor der erstmaligen Rechnungsstellung, zählen nicht zur Vertragslaufzeit.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
(4) Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht sowie ein ordentliches Kündigungsrecht des Kunden vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
7. Erfüllung
(1) WAVARIA erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend dem Angebot mit der gebotenen Sorgfalt. Dabei ist WAVARIA berechtigt, zur Durchführung der Leistungen qualifizierte Dritte heranzuziehen.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass die Platzierung einer Website in den Ergebnissen von Suchmaschinen Schwankungen unterliegen kann. Die Tätigkeit von WAVARIA zielt auf eine möglichst gute Sichtbarkeit ab, jedoch kann aufgrund der zahlreichen externen Einflussfaktoren kein bestimmter Ranking-Erfolg garantiert werden.
(3) Für Rankingverluste oder Leistungsverzögerungen infolge von Änderungen der Suchmaschinenalgorithmen, Sperrungen, externen Systemfehlern oder höherer Gewalt übernimmt WAVARIA keine Haftung.
(4) Sollte die Grundlage der Leistungserbringung – insbesondere durch die Löschung der Website oder deren Ausschluss aus Suchmaschinen – entfallen, ohne dass dies von WAVARIA zu vertreten ist, ist der Kunde verpflichtet, WAVARIA den daraus entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.
8. Haftung
(1) WAVARIA haftet nach den Vorschriften des Schweizer Obligationenrechts.
(2) WAVARIA haftet auf Schadensersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur:
a) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkung nach Art. 100 OR ist wirksam, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
9. Datenschutz und Datenverarbeitung
(1) Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Inhalte seiner Website. Er gewährleistet die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte.
(2) WAVARIA prüft Inhalte nicht auf Rechtsverletzungen. Der Kunde stellt WAVARIA von Ansprüchen Dritter frei.
(3) WAVARIA verarbeitet Kundendaten gemäß schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG) und, sofern anwendbar, der DSGVO.
(4) Der Kunde erklärt sich mit der Weitergabe seiner Daten an Subunternehmer und Inkassodienstleister soweit erforderlich einverstanden.
10. Nutzung zu Referenz- und Werbezwecken
WAVARIA darf den Kunden namentlich sowie mit Logo und Markenkennzeichen als Referenz auf Websites, in Präsentationen, Angeboten und Marketingmaterialien nennen. Eine weitergehende Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Der Kunde kann der Nutzung schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
11. Höhere Gewalt
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb der Kontrolle von WAVARIA liegende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe, die von den Parteien nicht zu vertreten sind, befreien die Parteien für die Dauer dieser Ereignisse von ihren entsprechenden Leistungspflichten. Vereinbarte Fristen werden entsprechend um die Dauer der Störung verlängert, wobei die jeweils andere Partei angemessen informiert wird, sobald die Störung eintritt.
12. Internationale Sanktionen und Embargos
Die Parteien verpflichten sich, internationale Sanktionen einzuhalten. Sollte eine Leistung aufgrund von Sanktionen nicht erbracht werden können, kann WAVARIA vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
13. Anpassungen der AGB
(1) WAVARIA kann diese AGB an geänderte rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(3) Der Kunde kann der Änderung innerhalb dieser Frist widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.
(4) Im Falle des Widerspruchs bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen.
14. Schlussbestimmungen
(1) Diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des internationalen Privatrechts und seiner Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame, undurchführbare oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen, undurchführbaren oder undurchsetzbaren Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertragsverhältnis ist Niederhelfenschwil, Schweiz.
(4) Erfüllungsort ist der Sitz von WAVARIA.
