Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WAVARIA AG: Hörnliberg 9, CH-9527 Niederhelfenschwil (Schweiz)

In der Fassung vom 16.09.2024

Inhaltsverzeichnis

AGB Teil I: Geltungsbereich
AGB Teil II: Leistungsbereich
AGB Teil II B: Leistungen und Pflichten
AGB Teil III: Schlussbestimmungen

AGB Teil I: Geltungsbereich

1. Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) finden Anwendung auf alle Verträge zwischen der WAVARIA AG, Hörnliberg 9, CH-9527 Niederhelfenschwil (Schweiz) (nachfolgend auch „WAVARIA“ oder „WIR“) und dem Kunden und regeln alle Einzelheiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen zwischen den Parteien. Abweichende oder entgegenstehende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, WAVARIA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Bedingungen eine wesentliche Änderung der Bestellbestätigung darstellen. Jegliche anderen abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn WAVARIA diesen nicht widerspricht.

2. Vertragsparteien
Die kommerziellen Angebote von WAVARIA gemäß Teil II dieser AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Personen, die als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB oder als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts gelten. (Im Folgenden „Kunde“)

3. Grundlagen der Zusammenarbeit
3.1  Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar und können nicht abgetreten werden. Eine Übertragung des Vertrags auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von WAVARIA.
3.2  Der Kunde verpflichtet sich, WAVARIA alle für die Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen und zweckmäßigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus Teil II dieser AGB entsprechend der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.
3.3  Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm auf seinen Webseiten veröffentlichten oder zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte weder sittenwidrig noch rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde bestätigt bei der Auftragserteilung, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte für die eingestellten und veröffentlichten Inhalte verfügt. WAVARIA ist nicht verpflichtet, die Inhalte oder vom Kunden bereitgestelltes Material zu überprüfen oder zu speichern. Der Kunde verpflichtet sich, WAVARIA für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Vorschrift entstehen, auf erstes Anfordern zu entschädigen. Sollte ein Dritter wegen einer solchen Verletzung Ansprüche gegen WAVARIA geltend machen, wird WAVARIA den Kunden informieren. In diesem Fall unterstützt der Kunde WAVARIA bei der Abwehr solcher Ansprüche.
3.4  Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um einen störungsfreien Betrieb ihrer jeweiligen Internetplattformen und -systeme zu gewährleisten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Plattformen und Systeme keine Betriebsunterbrechungen erfahren. Insbesondere kann es aufgrund von Wartungsarbeiten zu Störungen und Unterbrechungen des Betriebs kommen.

4. Höhere Gewalt
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb der Kontrolle von WAVARIA liegende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe, die von den Parteien nicht zu vertreten sind, befreien die Parteien für die Dauer dieser Ereignisse von ihren entsprechenden Leistungspflichten. Vereinbarte Fristen werden entsprechend um die Dauer der Störung verlängert, wobei die jeweils andere Partei angemessen informiert wird, sobald die Störung eintritt. Falls das Ende der Störung nicht absehbar ist oder länger als zwei Monate dauert, hat jede Partei das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung der Parteien zur Zahlung von Schadenersatz.

5. Anti-Korruptionspflicht
5.1
  Jede Partei verpflichtet sich:
Die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sicherzustellen. Dies umfasst die Gewährleistung, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Dritte diese Gesetze einhalten. Es ist ihnen untersagt, anderen Personen Geschenke, Zahlungen, Gegenleistungen, Beschleunigungs- oder Erleichterungszahlungen, finanzielle oder nichtfinanzielle Vorteile anzubieten, zu versprechen, zu geben oder zuzustimmen, unabhängig davon, ob dies für sich selbst oder im Namen einer anderen Person geschieht. Diese Verbote gelten sowohl für den vorliegenden Vertrag als auch für andere bestehende oder zukünftige Verträge, und zwar unabhängig davon, ob diese Handlungen nach den Gesetzen eines Landes illegal oder korrupt sind (zusammenfassend als „Bestechungsgelder“ bezeichnet). Jegliche Anfragen, Forderungen oder Angebote von Bestechungsgeldern, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien stehen, unverzüglich der jeweils anderen Partei zu melden (die „Anti-Korruptionspflicht“). Die Parteien stellen sicher, dass Dritte, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag tätig werden, dies nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags tun, der sie an Bedingungen bindet, die den Bestimmungen dieser Klausel 5 entsprechen. Die Parteien sind verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch solche Dritten und haften gegenüber der jeweils anderen Partei für Verstöße Dritter gegen diese Bestimmungen.
5.2  Jede Partei hat die Pflicht, der anderen Partei unverzüglich schriftlich über Einzelheiten eines Verstoßes gegen die Anti-Korruptionspflicht zu informieren.
5.3  Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen, sind beide Parteien verpflichtet, in angemessener Weise die erforderlichen Informationen und Erklärungen zur Verfügung zu stellen.
5.4  Im Rahmen dieser Bestimmungen bezieht sich der Begriff „Dritte“ auf Dienstleister, Subunternehmer, Händler und Vertreter, die Dienstleistungen im Auftrag einer Partei erbringen.

6. Internationale Sanktionen und Embargos
Die Parteien verpflichten sich, die internationalen Sanktionen einzuhalten, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und anderen relevanten nationalen Rechtsvorschriften auferlegt werden. Um dies sicherzustellen, werden die Parteien bestmögliche Anstrengungen unternehmen, um Transaktionen zu verhindern, die die Beteiligung eines Landes mit Embargo oder restriktiven Maßnahmen oder einer Person oder eines Unternehmens auf einer Sanktionsliste beinhalten.

7. Anpassungen der AGB
WAVARIA behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen, wenn dies erforderlich ist. Eine Anpassung kann insbesondere erforderlich sein bei:
7.1  Änderungen des anwendbaren Rechts,
7.2  Korrektur von redaktionellen Fehlern,
7.3  Einführung neuer Produkte,
7.4 Präzisierung von Klauseln zur Klarstellung der Vertragsauslegung.

AGB Teil II: Leistungsbereich

1. Vertragsschluss
1.1
  Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde auf der Homepage von WAVARIA den Bestell-Button (beispielsweise „Jetzt bestellen“) anklickt und sein Einverständnis in die AGB sowie die Datenschutzrichtlinien von WAVARIA erklärt. Der Vertrag steht unter der Bedingung der Bonitätsprüfung des Kunden und der Annahme des Angebots durch WAVARIA. Das Angebot gilt als angenommen, wenn WAVARIA mit der Vertragsdurchführung beginnt oder der Kunde eine Bestellbestätigung erhält.
1.2  Schließen die Parteien den Vertrag telefonisch ab, erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, welche die telefonisch vereinbarten Bestimmungen und Konditionen enthalten. Weitere Erklärungen der Parteien sind nicht erforderlich.
1.3  Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn das vom Kunden unterschriebene Bestellformular von WAVARIA per Post, Fax, E-Mail oder in anderer elektronischer Form bei WAVARIA eingeht oder wenn WAVARIA das Zustandekommen des Vertrages auf Basis des Bestellformulars schriftlich bestätigt.
1.4  Vom Kunden inhaltlich veränderte Bestellformulare von WAVARIA gelten als neues Angebot des Kunden, welches erst durch ausdrückliche Annahme durch WAVARIA wirksam wird. Eine Leistungserbringung gilt nicht als stillschweigende Annahme des geänderten Angebots.

2. Leistungsbeschreibung
2.1
  Die genaue Beschreibung der jeweiligen Leistung ist im Teil II B dieser AGB aufgeführt.
2.2  WAVARIA hat das Recht, Kundendaten sowie im Rahmen der Geschäftsbeziehung generierte Daten für Trendanalysen und Übersichten zu verwenden und anonymisiert zu veröffentlichen.
2.3  WAVARIA behält sich das Recht vor, die Gestaltung und Darstellung seiner Internetplattformen nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern. Dies schließt die Möglichkeit ein, einzelne Funktionen und Inhalte der Dienste zu modifizieren, zu ergänzen oder abzuschalten, solange dies die wesentlichen Leistungspflichten gegenüber dem Kunden nicht beeinträchtigt. Insbesondere ist WAVARIA berechtigt, regelmäßige Tests auf seinen Webseiten durchzuführen, um zu ermitteln, welche Darstellungsweisen, Produktänderungen oder Dienstleistungen von Nutzern und Kunden bevorzugt werden. In der Regel wird WAVARIA die Kunden nicht im Voraus über solche Tests informieren, und der Kunde hat grundsätzlich kein Recht, der Durchführung dieser Tests zu widersprechen.

3. Zahlungsvereinbarungen, Kostenregelung und Zurückbehaltungsrecht
3.1
  Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn, es wurde individuell etwas anderes vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. WAVARIA behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen vom Kunden zu verlangen.
3.2  Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung mit Vertragsschluss fällig und muss vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung geleistet werden.
3.3  Bei Zahlungsverzug ist WAVARIA berechtigt, die Erbringung von Leistungen oder Teilen davon bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird der gesamte Restbetrag sofort fällig, wenn eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt wird; das Zurückbehaltungsrecht aus Satz 1 gilt entsprechend.
3.4  Zahlungen per Überweisung aus dem Ausland werden nur akzeptiert, wenn der Kunde alle anfallenden Bankgebühren übernimmt.
3.5  Zahlungen des Kunden werden stets zuerst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet.
3.6  WAVARIA behält sich vor, Rechnungen und alle damit verbundenen Korrespondenzen, wie beispielsweise Zahlungserinnerungen, ausschließlich als Anhang per E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich, eine aktuelle E-Mail-Adresse für diesen Versand bereitzustellen und WAWARIA zeitnah über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.

4. Registrierung und Anmeldung
Sofern der Kunde sich für die Nutzung eines Dienstes auf den von WAVARIA betriebenen Websites registriert, verpflichtet er sich,
4.1  alle zur Anmeldung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben,
4.2  Zugangsdaten und Inhalte angemessen vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen,
4.3  Passwörter geheim zu halten und das registrierte Konto vor unbefugtem Zugriff Dritter zu sichern,
4.4  WAVARIA unverzüglich zu informieren, falls der Kunde einen unbefugten Zugriff auf das registrierte Konto vermutet oder Hinweise auf einen solchen Zugriff vorliegen.

5. Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte
5.1
  Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software sowie an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheberrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten von WAVARIA verbleiben uneingeschränkt bei WAVARIA.
5.2  Der Kunde räumt WAVARIA das notwendige, nicht-ausschließliche Nutzungsrecht an seinen geistigen Leistungsrechten ein, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
5.3  WAVARIA ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von § 87a (1), (2) UrhG und § 4 UrhG und Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte. Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte des Kunden, die zur Erfüllung des Vertrages genutzt werden, beim Kunden.

6. Haftung, Gewährleistung und Verjährung
6.1
  Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich gemäß des schriftlich vereinbarten Leistungsumfangs. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber WAVARIA anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht.
6.2  WAVARIA haftet unbeschränkt auf Schadensersatz für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WAVARIA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von WAVARIA ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6.4  Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
6.5  Im Falle einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn WAVARIA diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
6.6  Werden gegen den Kunden Schutzrechtsansprüche Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung durch Leistungen von WAVARIA geltend gemacht, stellt WAVARIA den Kunden von sämtlichen Kosten und Ansprüchen frei, die aus rechtskräftigen Urteilen oder Vergleichen resultieren, sofern der Kunde WAVARIA unverzüglich schriftlich informiert hat, WAVARIA die alleinige Kontrolle über die Verteidigung behält und der Kunde WAVARIA alle notwendigen Unterstützungshandlungen gewährt.
6.7  Für von WAVARIA bereitgestellte Textvorschläge zur Erstellung und Verwaltung von Beiträgen und Texten ist der Kunde verantwortlich, diese vor Verwendung auf ihre rechtliche Konformität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. WAVARIA übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass die Inhalte den spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen oder fehlerfrei sind.
6.8  WAVARIA übernimmt keine Garantie dafür, dass die erbrachten Leistungen die vom Kunden angestrebten werblichen oder kommunikativen Erfolge (wie z.B. Steigerung der Bekanntheit, Reichweite, „Klicks“, „Likes“, Bewertungen, Anrufe etc.) oder wirtschaftliche Ziele (wie z.B. Steigerung von Verkäufen, Umsätzen oder der Conversion-Rate) erreichen. Dies gilt nur dann nicht, wenn WAVARIA schriftlich einen bestimmten Erfolg oder ein konkretes Ziel zugesichert hat. WAVARIA ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die vereinbarten Leistungen tatsächlich geeignet sind, die gewünschten Erfolge oder Ziele zu erreichen. Darüber hinaus haftet WAVARIA nicht für die vollständige und korrekte Veröffentlichung, die Auffindbarkeit oder eine bestimmte Platzierung der Webseite oder der Werbeinhalte des Kunden in Suchmaschinenergebnissen, Trefferlisten, auf Internetseiten oder anderen Werbeträgern. Auch die technische Auslieferung der Werbung auf Webseiten und Werbeflächen durch den Betreiber des jeweiligen Werbeträgers oder Dienstanbieters liegt außerhalb der Haftung von WAVARIA. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Leistungsumfang durch Änderungen der eingebundenen Drittanbieter verändern kann. Sollte eine solche Änderung für den Kunden nachteilig sein, und keine anderweitige Kompensation möglich sein, hat der Kunde nach vorheriger Mitteilung an WAVARIA Anspruch auf eine angemessene Minderung.
6.9  Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht für Mängel, die nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweichen oder die nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit darstellen.
6.10  Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder bei grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

7. Geheimhaltung und Schutz von Personendaten
7.1
  WAVARIA verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die WAVARIA von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus.
7.2  Der Kunde ist verantwortlich für die sorgfältige Verwendung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services bereitgestellt werden, und muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um deren Vertraulichkeit und Sicherheit zu gewährleisten und die Offenlegung an Dritte zu verhindern. Der Kunde haftet für den Missbrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Zugriff nicht durch ihn verursacht wurde und außerhalb seines Einflussbereichs lag. Der Kunde ist verpflichtet, WAVARIA unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannte nicht autorisierte Nutzung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung dieser oder anderer Verpflichtungen gemäß diesen AGB ist WAVARIA berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf etwaige Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.
7.3  Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag erhalten und die technischer, finanzieller oder geschäftlicher Natur sind oder als vertraulich gekennzeichnet sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Informationen zur Preisgestaltung, Rabatten, Vergünstigungen und zur Performance geschalteter Marketingmaßnahmen (Page Impressions, Page Views, Response), sofern diese vom Kunden von WAVARIA erhalten wurden. Im Falle einer Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht verpflichtet sich die offenbarende Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die andere Partei, deren Höhe von dieser nach billigem Ermessen festgelegt wird.
7.4  Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie rechtmäßig von Dritten ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsvereinbarungen erhalten hat. Die Beweislast für die Nichtunterwerfung einer Information unter die Geheimhaltungspflicht obliegt der Partei, die sich darauf beruft.
7.5  Die Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder eines Einzelauftrags zwischen den Vertragsparteien bestehen.
7.6  WAVARIA ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. WAVARIA gewährleistet zudem, dass alle Mitarbeiter auf das Datengeheimnis und die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß den anwendbaren Datenschutz-, Telekommunikations- und sonstigen relevanten Gesetzen verpflichtet sind.

8. Widerrufsrecht
Dem Kunden steht aufgrund dessen Unternehmereigenschaft grundsätzlich kein Widerrufsrecht zu, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist etwas Gegenteiliges geregelt.

9. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag tritt mit Abschluss des Vertrages in Kraft, sofern nicht anders vereinbart. Die Laufzeit des Vertrages endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, es sei denn, in Teil II B dieser AGB ist spezifisch etwas anderes geregelt.

AGB Teil II B: Leistungen und Pflichten

1. Leistungsumfang
WAVARIA bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing an. Dazu zählen die Erstellung, Optimierung und Wartung von Websites sowie Online-Marketing-Services wie Suchmaschinenoptimierung & Suchmaschinenwerbung. Der Umfang der von WAVARIA zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung durch WAVARIA. Änderungen am Leistungsinhalt nach Vertragsschluss bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von WAVARIA. Innerhalb der vom Kunden vorgegebenen Rahmenbedingungen hat WAVARIA bei der Ausführung des Auftrags freie Gestaltungsmöglichkeiten. WAVARIA behält sich das Recht vor, die Leistungen entweder selbst zu erbringen oder Dritte einzubinden bzw. auf bereits bestehende Dienstleistungen Dritter zurückzugreifen. Im Zweifelsfall gelten die auf der Webseite von WAVARIA unter „http://wavaria.com/unsere-pakete“ veröffentlichten Bedingungen.
Alle Leistungen von WAVARIA (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Korrekturabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbmuster und digitale Dateien) sind vom Kunden zu prüfen und innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt freizugeben. Verstreicht diese Frist ohne Rückmeldung, gelten die Leistungen als genehmigt.

2. Verantwortung und Verpflichtungen des Kunden
2.1 Rechtliches Handeln
Der Kunde verpflichtet sich, gesetzliche Vorschriften, Schutzbestimmungen und die guten Sitten einzuhalten.
2.2  Urheberrecht
Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, die zur Verfügung gestellten Materialien (wie Fotos, Logos usw.) hinsichtlich etwaiger Urheberrechte, Markenrechte oder anderer Schutzrechte Dritter zu überprüfen und garantiert, dass die Materialien frei von solchen Rechten sind und für den vorgesehenen Zweck genutzt werden können. WAVARIA haftet bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Hinweispflichten nicht gegenüber dem Kunden für Verstöße gegen Rechte Dritter.
2.3  Informationspflichten
Der Kunde verpflichtet sich, WAVARIA rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Materialien bereitzustellen, die für die Durchführung des Auftrags notwendig sind. Zudem wird er WAVARIA über alle relevanten Umstände informieren, die die Auftragsabwicklung betreffen, auch wenn diese erst im Laufe des Projekts bekannt werden. Sollte es aufgrund unvollständiger, falscher oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden zu Verzögerungen oder zusätzlichen Arbeiten kommen, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
2.4  Datentransfer in Drittstaaten
Der Kunde ist sich bewusst, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hinaus besondere Regelungen gelten. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur unter Einhaltung der Bedingungen der Artikel 44 bis 49 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Drittstaaten zu übermitteln.
2.5  Freistellung von Haftungsansprüchen
Der Kunde stellt WAVARIA von allen Verlusten, Kosten, Forderungen, Schadensersatzansprüchen und anderen Aufwendungen frei, die WAVARIA aufgrund einer Nichteinhaltung der Pflichten des Kunden gemäß dieser AGB entstehen.
2.6  Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
2.7  Datenschutzstandards
WAVARIA ist den Schweizer Datenschutzstandards und der Datenschutzerklärung von WAVARIA dargelegten Kodizes verpflichtet.

AGB Teil III: Schlussbestimmungen

1. Schlussbestimmungen
1.1
  Diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des internationalen Privatrechts und seiner Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen.
1.2  Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame, undurchführbare oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen, undurchführbaren oder undurchsetzbaren Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
1.3  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertragsverhältnis ist Niederhelfenschwil, Schweiz.